durch ausgleichenden Muskelaufbau
Präventionskurse nach §20 SGB V :
Beim §20 SGB V geht es um Präventionskurse in Gruppen (i. d. R. Gruppen von bis zu max. 10 Teilnehmern). Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt. Nach dem Kurs können die Teilnehmer bei ihren Krankenkassen eine Rückerstattung der Gebühr beantragen (i.d.R. 75% der Kursgebühr).
Bitte Mitbringen :
- Handtuch
- Turnschuhe
- Sportkleidung
- Trinken. Sie können sich gerne auch an der Sportbar bedienen
Eine Matte stellen wir den Kurzteilnehmern. Sie können jedoch gerne auch Ihre eigene mitbringen.
Wirkung
Ihre Berater
Sabrina Gatzka